Fernwege
Über uns Reiseleistungen Destinationen Kontakt
Über uns Reiseleistungen Destinationen Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2024

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fernwege GmbH, Friedrichstraße 158, 10117 Berlin (nachfolgend „Fernwege" oder „Reiseveranstalter") gelten für alle Reiseverträge und sonstigen Leistungsverträge, die zwischen dem Kunden (nachfolgend „Reisender") und Fernwege abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fernwege stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 1 Vertragsschluss

1.1 Buchungsantrag

Der Reisende kann die Reise buchen durch persönliche Anmeldung, schriftliche Buchung, telefonische Buchung oder Buchung über das Kontaktformular auf der Website. Mit der Buchung bietet der Reisende Fernwege den Abschluss des Reisevertrages an. Der Buchungsantrag ist bindend. Mehrere Personen, die gemeinsam reisen, müssen sich durch eine Person vertreten lassen, die als Anmelder gilt und für alle Mitreisenden handelt.

1.2 Buchungsbestätigung

Fernwege bestätigt den Buchungsantrag durch eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden zustande. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Informationen zur gebuchten Reise, einschließlich Reiseziel, Reisedauer, Leistungsumfang und Gesamtpreis.

1.3 Inhalt der Buchungsbestätigung

Die Buchungsbestätigung muss folgende Informationen enthalten: den Namen und die Anschrift des Reiseveranstalters, eine Beschreibung der Reiseleistungen, den Beginn und das Ende der Reise, den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Gebühren, die Zahlungsbedingungen, besondere Anforderungen des Reisenden, soweit diese vertraglich vereinbart wurden, sowie Informationen über die Möglichkeit der Buchungsänderung und -stornierung.

§ 2 Reisepreis und Zahlung

2.1 Preisbestandteile

Der im Reisevertrag vereinbarte Gesamtpreis umfasst alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, sind Reiseversicherungen, Trinkgelder, persönliche Ausgaben sowie alle Leistungen, die nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind, nicht im Reisepreis inbegriffen.

2.2 Anzahlung

Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Anzahlung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Buchung und die Bereitstellung der gebuchten Leistungen.

2.3 Restzahlung

Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern im Reisevertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einer Buchung, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Fernwege ist berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern oder den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Reisende mit der Zahlung in Verzug ist und trotz Mahnung die ausstehende Zahlung nicht leistet.

2.4 Zahlungsmethoden

Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte oder einer anderen vereinbarten Zahlungsmethode erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung gilt der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von Fernwege als Zahlungsdatum. Fernwege behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen oder zu ändern.

2.5 Preisanpassungen

Fernwege ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich die Kosten für die Reise infolge von Änderungen bei Transportkosten, Gebühren und Steuern oder Wechselkursschwankungen erhöhen, und wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisebeginn mehr als zwei Monate liegen. Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn möglich. Preiserhöhungen von mehr als 8% des vereinbarten Reisepreises berechtigen den Reisenden, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Reise zu verlangen, soweit Fernwege in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten.

§ 3 Rücktritt durch den Reisenden

3.1 Rücktrittsrecht

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber Fernwege erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB (§ 651h).

3.2 Stornierungsgebühren

Im Falle des Rücktritts durch den Reisenden ist Fernwege berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Höhe der Stornierungsgebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts, gemessen am vereinbarten Reisebeginn:

  • Bis 56 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises, mindestens jedoch die Anzahlung
  • 55 bis 42 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
  • 41 bis 29 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  • 28 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • 6 Tage bis zum Reisebeginn oder Nichtantreten: 90% des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, gegenüber Fernwege nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3 Umbuchungsgebühren

Wünscht der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen an der gebuchten Reise, ist Fernwege nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Akzeptiert Fernwege eine Änderung, kann eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 60 Euro pro Änderungsvorgang erhoben werden, sofern die Änderung mehr als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Bei späteren Änderungen können höhere Gebühren anfallen.

§ 4 Leistungsänderungen

4.1 Änderungen vor Reisebeginn

Fernwege behält sich vor, vor Antritt der Reise angekündigte Reiseleistungen, die sich von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen, zu ändern, wenn die Änderung geringfügig ist und keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Reise hat. Fernwege ist ferner berechtigt, erhebliche Änderungen der Reiseleistungen anzubieten, wenn die Durchführung der Reise in ihrer vereinbarten Form durch bestimmte Umstände unmöglich wird. In diesem Fall wird der Reisende unverzüglich über die Änderungen informiert und hat das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen oder eine gleichwertige Ersatzreise zu buchen.

4.2 Änderungen nach Reisebeginn

Wenn nach Beginn der Reise ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden kann, hat Fernwege vorbehaltlich des § 651n BGB geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen, ohne dass dem Reisenden hierfür Mehrkosten entstehen. Ist eine Abhilfe nicht möglich oder wird sie aus triftigem Grund, z.B. aus Sicherheitsgründen, abgelehnt, hat Fernwege dem Reisenden für nicht erbrachte Leistungen nach der Rückkehr eine angemessene Minderung des Reisepreises zu gewähren.

§ 5 Pflichten des Reisenden

5.1 Mitteilungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, Fernwege unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Reise relevant sind, insbesondere über besondere gesundheitliche Bedürfnisse, Einschränkungen oder Unverträglichkeiten. Der Reisende ist außerdem verpflichtet, Fernwege über alle Mängel und Unstimmigkeiten bei der Erbringung der Reiseleistungen unverzüglich zu informieren.

5.2 Reisedokumente

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Visa vor Reisebeginn zu beschaffen. Fernwege informiert über allgemeine Einreise- und Visavorschriften, übernimmt jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Der Reisende ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesundheitspolizeilichen Formalitäten und die Beschaffung erforderlicher Impfnachweise.

5.3 Verhaltenspflichten

Der Reisende hat sich so zu verhalten, dass weder Fernwege noch die Reisebegleiter noch andere Reisende beeinträchtigt werden. Störungen oder Gefährdungen anderer Reisenden oder der Durchführung der Reise können dazu führen, dass Fernwege den Reisenden von der weiteren Teilnahme ausschließt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

§ 6 Haftung von Fernwege

6.1 Vertragsgemäße Leistungserbringung

Fernwege haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Reiseleistungen. Im Falle von Mängeln der Reise hat der Reisende Anspruch auf Abhilfe. Kann oder will Fernwege keine Abhilfe schaffen, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder, wenn die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt ist, den Vertrag kündigen.

6.2 Schadensersatz

Fernwege haftet für Schäden, die dem Reisenden durch die Verletzung von Vertragspflichten entstehen, es sei denn, der Mangel ist auf ein Verhalten des Reisenden, auf ein unvorhersehbares oder unvermeidbares Verhalten eines Dritten, der nicht in die Erbringung der vertragsgemäßen Reiseleistungen eingebunden ist, auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis zurückzuführen, das weder von Fernwege noch vom Leistungsträger vorhersehbar oder vermeidbar war.

6.3 Haftungsbeschränkungen

Für Gepäck und sonstige Gegenstände haftet Fernwege nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder wenn Fernwege den Schaden schuldhaft verursacht hat. Fernwege haftet nicht für Mängel, die auf die Natur der Reise zurückzuführen sind, insbesondere bei Naturgewalten, extremen Wetterbedingungen oder Beeinträchtigungen durch Dritte, auf die Fernwege keinen Einfluss hat. Die Haftung für Körper- und Personenschäden ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

§ 7 Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandsreise-Krankenversicherung wird dringend empfohlen. Fernwege bietet entsprechende Versicherungen an und informiert den Reisenden über geeignete Versicherungsoptionen. Der Abschluss einer Versicherung liegt jedoch in der Verantwortung des Reisenden. Fernwege übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Fehlen einer geeigneten Versicherung entstehen.

§ 8 Mängel und Abhilfe

8.1 Mängelrüge

Mängel der Reise sind dem örtlichen Reiseleiter oder einem anderen beauftragten Vertreter von Fernwege unverzüglich anzuzeigen. Eine nachträgliche Mängelanzeige allein führt grundsätzlich zu keiner Minderung des Reisepreises. Fernwege ist berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

8.2 Anspruchsfrist

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Reise sind gegenüber Fernwege innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

§ 9 Insolvenzschutz

Als von der Regierung genehmigter Reiseveranstalter hat Fernwege gemäß § 651r BGB einen Insolvenzschutz abgeschlossen. Die Kundengeldabsicherung erfolgt über einen Kundengeldabsicherer. Im Falle der Insolvenz von Fernwege haben Reisende Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Reisepreise sowie auf Rücktransport aus dem Reiseland, falls die Insolvenz während der Reise eintritt. Informationen über den Insolvenzschutzanbieter werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

§ 10 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Reisenden durch Fernwege erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Fernwege verarbeitet die für die Durchführung der Reise notwendigen Daten und gibt diese nur in dem Umfang an Leistungsträger weiter, wie es für die Erbringung der Reiseleistungen erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung unter privacy-policy.html.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Gruppenreisen

Für Gruppenreisen (ab 10 Personen) gelten ergänzend folgende Bestimmungen: Die Buchung muss durch einen Gruppenverantwortlichen vorgenommen werden, der für die Vollständigkeit der Teilnehmerdaten und die Zahlung des Gesamtpreises verantwortlich ist. Änderungen in der Zusammensetzung der Gruppe müssen Fernwege unverzüglich mitgeteilt werden. Für Gruppenreisen können besondere Konditionen und Sonderpreise vereinbart werden, die in einem gesonderten Gruppenvertrag festgehalten werden.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Individualreisen

Bei maßgeschneiderten Individualreisen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: Das Reiseprogramm wird gemeinsam mit dem Reisenden entwickelt und bedarf der Genehmigung durch Fernwege. Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch zusätzliche Kosten verursachen. Fernwege haftet nicht für die Nichterfüllung von Wünschen, die außerhalb des vertraglichen Rahmens liegen oder aus praktischen oder rechtlichen Gründen nicht realisierbar sind.

§ 13 Reisekataloge und Prospekte

Die Inhalte von Reisekatalogen, Prospekten und anderen Werbeunterlagen stellen keine verbindlichen Angebote dar. Fernwege behält sich das Recht vor, die darin enthaltenen Angaben zu ändern. Verbindlich sind ausschließlich die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben sowie die im Reisevertrag festgelegten Leistungen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser AGB.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Reisevertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Reisende Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Reisende in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Im Übrigen gilt für den Gerichtsstand das deutsche Recht.

Zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist Fernwege verpflichtet, auf die Existenz der europäischen Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) hinzuweisen: ec.europa.eu/consumers/odr. Fernwege ist derzeit nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Kontakt

Für alle Fragen zu diesen AGB, zur Buchung oder zu unseren Reiseleistungen stehen wir Ihnen zur Verfügung:

Fernwege GmbH
Friedrichstraße 158
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 8847 2300
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg eingetragen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE [gemäß Handelsregistereintrag]

© 2024 Fernwege GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Datenschutz Cookies Nutzungsbedingungen AGB